Stiftung St. Patrokli Soest
Die Kirche lebt, wie jede Organisation, auch vom finanziellen Engagement ihrer
Mitglieder, denn die finanziellen Rahmenbedingungen der Kirche in Deutschland
werden auf absehbare Zeit immer schwieriger, weil immer weniger da sind, die
Kirchensteuer zu bezahlen.
Wenn die Kirche sich nicht verschulden will, muß sie Ausgaben reduzieren oder/und
nach anderen, alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.
Deswegen hat die Propsteigemeinde St. Patrokli zu Soest am 26. Januar 2009
die "Stiftung St. Patrokli Soest" errichtet.
Die Stiftung ist langfristig angelegt. Das Stiftungsvermögen darf nicht verbraucht werden.
Nur die damit erwirtschafteten Erträge, etwa Zinsen, stehen für den Satzungszweck
zur Verfügung.
Nach der Satzung soll die Stiftung die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen
Aktivitäten der Propsteigemeinde fördern und die dazu notwendigen Mittel beschaffen.
Dazu gehören insbesondere
• die Förderung der Kirchenmusik, insbesondere von Kinder- und
Jugendchören,
• die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit insbesondere der Kindergärten
in der Trägerschaft der Propsteigemeinde,
• die Unterstützung der seelsorgerischen Arbeit in der Propsteigemeinde und
• die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung der Belange der
Propsteigemeinde und ihrer Einrichtungen und ihrer pastoralen, liturgischen
und caritativen Veranstaltungen.
Zum Stifter wird derjenige, der das Stiftungskapital durch eine Zustiftung oder
eine Spende erhöht.
Sie können die Stiftung dauerhaft unterstützen, indem Sie
• kleine oder große Geldbeträge für das Stiftungsvermögen einmalig oder
monatlich spenden,
• als Geburtstagskinder, die schon alles haben, anstatt von Geschenken um
Spenden für die Stiftung bitten,
• in einem Trauerfall z.B. auf Blumenspenden zugunsten der Stiftung
verzichten,
• Sie den eigenen Nachlass regeln. Ein wichtiger Teil von Stiftungsvermögen
sind nämlich auch Nachlässe und Erbschaften von Menschen, die ihr Vermögen
einem guten Zweck zufallen lassen möchten. Solche Erbschaften oder Vermächtnisse
sind Erbschafts- und schenkungssteuerfrei und können eine Stiftung
besonders nachhaltig fördern. Das gilt auch für Immobilien, die einer Stiftung
vermacht werden.
Stiftungen sind steuerlich sehr begünstigt. Zuwendungen an die gemeinnützige
"Stiftung St. Patrokli Soest" können in großer Höhe steuerlich geltend gemacht
werden. Die Stiftung stellt dazu Zuwendungsbescheinigungen aus.
Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro 59494 Soest, Propst-Nübel-Straße 2,
Telefon 02921 -67 1066 0
Wir laden Sie herzlich ein, mitzumachen und die Idee weiterzusagen.
©2009 Propsteigemeinde St. Patrokli, Soest